Liebe Kund*innen
wir möchten Euch darüber informieren, dass die Landesregierung eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen hat. Es gilt im Wesentlichen die 3G-Regel – Geimpft, Genesen oder Getestet. Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, muss ab dem 23. August einen negativen Coronatest vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest …